Rechtlicher Rahmen
Im Rahmen von Außerstreitverfahren — z. B. zu Obsorge oder Kontaktrecht — kann das Gericht eine verpflichtende Beratung für einen oder beide Elternteile anordnen, zum Schutz und Wohl der betroffenen Kinder.
Stärkung der Erziehungskompetenz, Deeskalation von Elternkonflikten, Förderung der elterlichen Kooperation — und im Mittelpunkt: das Wohlergehen der Kinder in beiden Haushalten.
Nach Abschluss erhaltet ihr eine Bestätigung über die Teilnahme, die dem Gericht vorgelegt werden kann.
Wie es läuft
Bringt einfach euren Beschluss mit — ich kläre im Erstgespräch alle offenen Fragen.
Gemeinsam, in speziellen Situationen auch einzeln - persönlich in meiner Praxis im Burgenland, in geschützter Atmosphäre.
Nach Abschluss erhaltet ihr die notwendige Dokumentation für das weitere Verfahren.